Gesetze & Satzung
Die Studentenwerke Baden-Württembergs sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlagen über Errichtung, Organisation, Aufgaben und örtliche Zuständigkeiten der Studentenwerke für die einzelnen Hochschulen sind im Studentenwerksgesetz geregelt.
Das Studentenwerksgesetz des Landes Baden-Württemberg, in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 621)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 459), können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Satzungen der Studentenwerke in Baden-Württemberg